Einkaufsberechtigung

Lebensmittel erhalten – mit Einkaufsberechtigung

Inhaber/innen der KreisBonusCard sowie Empfänger/innen von staatlichen Transferleistungen z.B. Sozialhilfe, Wohngeld, Grundsicherung im Alter, geringe Rente, ALG II) sind einkaufsberechtigt.

Für den Einkauf erhalten die Kunden/innen eine Einkaufskarte bei der Tafel. Die Einkaufskarte ist immer für ein Kalenderjahr gültig und kann verlängert werden.

Kartenneuausstellung und Kartenverlängerungen Donnerstag von 14 Uhr -16:30 Uhr bei der Tafel

Kunden/innen können 1x / Woche gem. Einteilung im Einkaufsplan einkaufen.

Einkaufsplan

sind alle Inhaber/innen der KreisBonusCard sowie sonstige Empfänger/innen von staatlichen Transferleistungen, z.B.:

  • ALG II
  • Sozialhilfe
  • Aufstockung
  • Wohngeld
  • Grundsicherung im Alter

Der Einkauf ist nur mit einer Einkaufskarte der Tafel Rottenburg a.N. möglich.

Eine Karte können Sie beantragen oder verlängern lassen:


Mittwoch: 10 bis 12 Uhr

Backwaren

Täglich haben wir ein umfangreiches Sortiment von Brot, Brötchen, süßen Stückle etc. vom Vortag im Angebot.

Obst und Gemüse

Direkt vom Gemüsehof und aus den Zentrallagern der Supermärkte erhalten wir frisches Obst und Gemüse aus Überproduktion. Von Supermärkten in und um Rottenburg holen wir „ausgemusterte“ aber noch gut verzehrbare Lebensmittel.

Molkereiprodukte

In unseren Kühlschränken sammeln wir Butter, Milch, Quark, Joghurt, sowie Wurst und Käse, sofern wir von den Produktspendern solches erhalten.

Trockenware

Sehr begehrt sind Nudeln, Reis, Mehl, Müsli, Schokolade etc. Hier danken wir vor allem unseren regelmäßigen Lebensmittelspendern.

Lebensmittel retten - Menschen helfen.

Lebensmittel retten – Menschen helfen!

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