Einkaufsberechtigung
Lebensmittel erhalten – mit Einkaufsberechtigung
Inhaber/innen der KreisBonusCard sowie Empfänger/innen von staatlichen Transferleistungen z.B. Sozialhilfe, Wohngeld, Grundsicherung im Alter, geringe Rente, ALG II) sind einkaufsberechtigt.
Für den Einkauf erhalten die Kunden/innen eine Einkaufskarte bei der Tafel. Die Einkaufskarte ist immer für ein Kalenderjahr gültig und kann verlängert werden.
Kartenneuausstellung Donnerstag von 10:30 Uhr -12:00 Uhr bei der Tafel /Kartenverlängerung Donnerstag von 13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Kunden/innen können 1x / Woche gem. Einteilung im Einkaufsplan einkaufen.
Einkaufsberechtigt
sind alle Inhaber/innen der KreisBonusCard sowie sonstige Empfänger/innen von staatlichen Transferleistungen, z.B.:
- ALG II
- Sozialhilfe
- Aufstockung
- Wohngeld
- Grundsicherung im Alter
- …
Der Einkauf ist nur mit einer Einkaufskarte der Tafel Rottenburg a.N. möglich.
Eine Karte können Sie beantragen oder verlängern lassen:
Mittwoch: 10 bis 12 Uhr

Backwaren
Täglich haben wir ein umfangreiches Sortiment von Brot, Brötchen, süßen Stückle etc. vom Vortag im Angebot.

Obst und Gemüse
Direkt vom Gemüsehof und aus den Zentrallagern der Supermärkte erhalten wir frisches Obst und Gemüse aus Überproduktion. Von Supermärkten in und um Rottenburg holen wir „ausgemusterte“ aber noch gut verzehrbare Lebensmittel.

Molkereiprodukte
In unseren Kühlschränken sammeln wir Butter, Milch, Quark, Joghurt, sowie Wurst und Käse, sofern wir von den Produktspendern solches erhalten.

Trockenware
Sehr begehrt sind Nudeln, Reis, Mehl, Müsli, Schokolade etc. Hier danken wir vor allem unseren regelmäßigen Lebensmittelspendern.

Lebensmittel retten – Menschen helfen!
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